Was Eigentümer und Verwalter jetzt wissen müssen
Mit der Novelle der Wiener Bauordnung wurde die Verpflichtung zur Erstellung und Führung eines Bauwerksbuchs deutlich ausgeweitet. Eigentümer und Hausverwaltungen stehen nun vor der Aufgabe, die bauliche Sicherheit ihrer Gebäude systematisch zu dokumentieren – und das innerhalb klar definierter Fristen.
Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch ist ein technisches und rechtliches Dokument, das den Zustand eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg nachvollziehbar macht. Es enthält Informationen zu genehmigten Bauvorhaben, sicherheitsrelevanten Bauteilen, Prüfintervallen und festgestellten Mängeln. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Instandhaltung strukturiert zu planen.
Welche Gebäude sind betroffen?
Die Verpflichtung betrifft insbesondere Altbauten in Wien:
Nicht betroffen sind Kleingartenhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 m² bebauter Fläche. Insgesamt sind laut Schätzungen über 60.000 Gebäude in Wien von dieser Regelung betroffen. ich glaube das stimmt nicht ganz
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Ist eine Hausverwaltung bestellt, übernimmt diese die Pflicht zur Erstellung und laufenden Führung des Bauwerksbuchs. Die Erstprüfung muss durch eine fachkundige, unabhängige Person erfolgen – etwa Ziviltechniker:innen, gerichtlich beeidete Sachverständige oder Baumeister:innen mit umfassender Befugnis.
Was muss dokumentiert werden?
Das Bauwerksbuch umfasst unter anderem:
- Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen
- Bezeichnung und Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile
- Zeitpunkt der Erstprüfung und Folgeprüfungsintervalle
- Qualifikation der Prüfenden
- Ergebnisse der Prüfungen und Maßnahmenpläne
- Dokumentation baulicher Änderungen gemäß §118 Abs. 3 WBO
Die Erstprüfung erfolgt visuell und stichprobenartig. Dabei gilt der sogenannte Vertrauensgrundsatz: Sind keine Schäden sichtbar und besteht das Gebäude seit über 25 Jahren, kann von ausreichender Tragfähigkeit ausgegangen werden – es sei denn, Hinweise auf Mängel liegen vor.
Registrierung und Weiterführung
Ab 1. Juli 2024 müssen Bauwerksbücher in einer zentralen Datenbank der Stadt Wien registriert werden. Für die Registrierung genügt eine Bestätigung über die Erstellung und Erstprüfung – ein Upload des vollständigen Dokuments ist nicht erforderlich. Die laufende Führung erfolgt elektronisch, wobei die Form frei wählbar ist, solange die Inhalte vollständig und nachvollziehbar sind.
Fazit
Das Bauwerksbuch ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein Instrument zur nachhaltigen Gebäudeverwaltung. Es schafft Transparenz, erhöht die Sicherheit und erleichtert die Kommunikation zwischen Eigentümern, Verwaltern und Behörden. Für viele Altbauten in Wien ist jetzt der richtige Zeitpunkt, mit der Erstellung zu beginnen – bevor Fristen und Kapazitätsengpässe zum Problem werden.
Als Architekturbüro mit Erfahrung in der Erstellung von Bauwerksbüchern unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung – kompetent, strukturiert und individuell auf Ihr Objekt abgestimmt.